Auch für das Jahr 2025 gibt es wieder Fördermöglichkeiten durch die KEG

1. für religionspädagogische Projekte in sozialpädagogischen Einrichtungen

2. für "stärkende Angebote" für Teams in sozialpädagogischen Einrichtungen

Hier finden Sie den Antrag auf finanzielle Förderung religionspädagogischer Projekt in sozialpädagogischen Einrichtungen.

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Förderantrag Religionspädagogik
Beschreibbares PDF-Formular. Bitte ausfüllen und per Mail an info@keg-nrw oder postalisch an die Geschäftsstelle senden.
KEG-Förderantrag Relilgionspädagogik.pdf
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Wir möchten als KEG-NRW ein Zeichen setzen und

Ihnen konkrete Unterstützung in Ihrer Arbeit vor Ort anbieten. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:

1. Förderung religionspädagogischer Projekte in sozialpädagogischen Einrichtungen.

Wie auch schon im vergangenen Jahr angeboten, möchte der Landesvorstand der KEG-NRW auch

für 2025 Sie als Mitglied der KEG in ihrer Arbeit vor Ort mit finanziellen Mitteln unterstützen.

Wir fördern:

Ideen, Bausteine, Einheiten, Materialien, Honorarkosten, Projekte und Aktionen mit

religionspädagogischem Schwerpunkt bis zu einem Höchstbetrag von 2000€. Auch „kleinere“

Anschaffungen für die religionspädagogischen Initiativen sind förderfähig.

Einen kurzen Erfahrungsbericht der Kindertageseinrichtung St. Sebastian aus Endorf, die diese

Fördersumme ausschöpfen konnte, finden Sie in dieser Ausgabe der Litfaßsäule gleichsam als

Ermunterung, Ideen und Aktivitäten zu entwickeln und dazu einen Förderantrag zu stellen. Den

für das Jahr 2025 angepassten Förderantrag, eine Bilderstrecke der Kita St. Sebastian und weitere

Informationen finden Sie auf der Homepage der KEG-NRW unter www.keg-nrw.de.

2. Förderung „stärkender Angebote“ für Teams in sozialpädagogischen Einrichtungen

Der Landesvorstand der KEG-NRW stellt pro Einrichtung, in der ein KEG-Mitglied tätig ist,

maximal 500€ zur Verfügung, um z.B. „Oasentage“, Ideen und Aktivitäten zur Stärkung des Teams,

Maßnahmen zum Team-Building, Team-Events, Team-Fortbildung und ähnliches zu gestalten und

durchzuführen. Wir möchten damit einen kleinen Beitrag leisten, die aktuellen Belastungen zu

bewältigen, Zuversicht und Resilienz zu fördern.

Ein Antrag kann durch das jeweilige Mitglied in Absprache mit der jeweiligen Einrichtungsleitung

formlos per Mail an info@keg-nrw.de gestellt werden. Eine kurze Beschreibung des Vorhabens

sowie ein Entwurf zur Verwendung der beantragten Mittel soll beigefügt werden.

Der Landesvorstand der KEG entscheidet über die Bewilligung. Eine Benachrichtigung über die Bewilligung erfolgt schriftlich an die Anschrift des antragstellenden KEG-Mitglieds. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt dann umgehend. Bei Erreichen der Gesamtsummen, die für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen, muss leider eine Absage erfolgen. Anträge können formlos bzw. mit dem entsprechendem Formular(Download über die Homepage) bis zum 30. Juni 2025 gestellt werden. Die Durchführung des beantragten Vorhabens soll im Jahr 2025 bis zum Ende des Kindergartenjahres 2025/2026 erfolgen.

Weitere Informationen zum Förderprojekt finden Sie in der Verbandsinformation "Die Litfaßsäule".

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Litfaßsäule Dezember 2024
Litfasssäule Dezember 2024.pdf
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Litfaßsäule November 2023
Litfasssäule November 2023.pdf
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Wir haben die KEG-Fördermittel genutzt: Erfahrungsbericht der Kita St. Sebastian aus Sundern-Endorf

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Erfahrungsbericht der Kita St. Sebastian aus Sundern-Endorf
Leitung und Mitarbeiterinnen der Kita bedanken sich für die Unterstützung, die sie durch die Fördermittel der KEG erfahren haben.
Projekt 2024.pdf
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Die beabsichtigte Beendigung des Bundesprogramms "Sprach-Kitas" - Rückzug von Zusagen enttäuscht!

Von "Verstetigung" kann keine Rede sein. Noch im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist die Aussage zu finden, dass das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" weiterentwickelt und verstetigt werden soll. Jetzt ist geplant, das Programm zu beenden. Eine Stellungnahme der KEG-NRW dazu finden Sie hier. Sie ist an unterschiedliche Ansprechpartner auf Bundesebene verschickt worden.

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Stellungnahme der KEG-NRW vom 21. Juli 2022
Resolution Sprachkitas.pdf
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Wir trauern um

Marianne Buhl

die langjährige und überaus engagierte Vorsitzende unsers Landesverbandes.

 

Marianne Buhl hat über viele Jahre die Arbeit des Landesverbandes in NRW gestaltet und geprägt. Sie hinterlässt in unserem Landesverband der KEG-NRW, aber insgesamt auch auf der Bundesebene des Verbandes, eine sehr große Lücke, die kaum zu füllen sein wird.
Wir wissen nicht, wie es ohne sie weitergehen soll. 

Unser Mitgefühl gilt besonders ihrem Ehemann Franz und ihrer gesamten Familie. 


Erzieherinnen und Erzieher in Not

Laut einer Auswertung der Versichertendaten der AOK sind Erzieherinnen und Erzieher die Berufsgruppe mit den meisten Corona-Erkrankten.

Am Freitag, 22. Januar 2021, berichtete das ZDF in der Sendung "Volle Kanne" über die Situation der Tageseinrichtungen für Kinder und der Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen der Corona-Pandemie.  

Die Landesvorsitzende der KEG, Marianne Buhl, wurde dazu im Vorfeld interviewt.

Über den folgende Link können Sie den ZDF-Beitrag sehen:

https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/erzieher-innen-in-not-100.html


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Der vergessene Beruf
Artikel aus CB zur Situation der Erzieherinnen und Erzieher in der aktuellen Corona-Situation
21 CB Nr.2 DER VERGESSENE BERUF S.16-17-
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zur AOK-Studie Corona und ErzieherInnen
AOK-Studie Erzieher und Betreuer am häuf
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Marianne Buhl im Interview
ZDF-Sendung "Volle Kanne"
Interview Corona und Erzieherinnen.pdf
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Kinderrechte ins Grundgesetz!

Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland am 5. April 1992 ist es höchste Zeit für die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz. Denn bis heute werden bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt. Das hat die Covid-19Pandemie uns allen zuletzt deutlich gezeigt.

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Die KEG hat diesen Appell als Mitglied in der National-Coalition mitgezeichnet. Hier finden Sie den vollständigen Text!
Appell_Kinderrechte ins Grundgesetz - ab
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