1. für religionspädagogische Projekte in sozialpädagogischen Einrichtungen
2. für "stärkende Angebote" für Teams in sozialpädagogischen Einrichtungen
Hier finden Sie den Antrag auf finanzielle Förderung religionspädagogischer Projekt in sozialpädagogischen Einrichtungen.
Wir möchten als KEG-NRW ein Zeichen setzen und
Ihnen konkrete Unterstützung in Ihrer Arbeit vor Ort anbieten. Dazu gibt es zwei Möglichkeiten:
1. Förderung religionspädagogischer Projekte in sozialpädagogischen Einrichtungen.
Wie auch schon im vergangenen Jahr angeboten, möchte der Landesvorstand der KEG-NRW auch
für 2025 Sie als Mitglied der KEG in ihrer Arbeit vor Ort mit finanziellen Mitteln unterstützen.
Wir fördern:
Ideen, Bausteine, Einheiten, Materialien, Honorarkosten, Projekte und Aktionen mit
religionspädagogischem Schwerpunkt bis zu einem Höchstbetrag von 2000€. Auch „kleinere“
Anschaffungen für die religionspädagogischen Initiativen sind förderfähig.
Einen kurzen Erfahrungsbericht der Kindertageseinrichtung St. Sebastian aus Endorf, die diese
Fördersumme ausschöpfen konnte, finden Sie in dieser Ausgabe der Litfaßsäule gleichsam als
Ermunterung, Ideen und Aktivitäten zu entwickeln und dazu einen Förderantrag zu stellen. Den
für das Jahr 2025 angepassten Förderantrag, eine Bilderstrecke der Kita St. Sebastian und weitere
Informationen finden Sie auf der Homepage der KEG-NRW unter www.keg-nrw.de.
2. Förderung „stärkender Angebote“ für Teams in sozialpädagogischen Einrichtungen
Der Landesvorstand der KEG-NRW stellt pro Einrichtung, in der ein KEG-Mitglied tätig ist,
maximal 500€ zur Verfügung, um z.B. „Oasentage“, Ideen und Aktivitäten zur Stärkung des Teams,
Maßnahmen zum Team-Building, Team-Events, Team-Fortbildung und ähnliches zu gestalten und
durchzuführen. Wir möchten damit einen kleinen Beitrag leisten, die aktuellen Belastungen zu
bewältigen, Zuversicht und Resilienz zu fördern.
Ein Antrag kann durch das jeweilige Mitglied in Absprache mit der jeweiligen Einrichtungsleitung
formlos per Mail an info@keg-nrw.de gestellt werden. Eine kurze Beschreibung des Vorhabens
sowie ein Entwurf zur Verwendung der beantragten Mittel soll beigefügt werden.
Der Landesvorstand der KEG entscheidet über die Bewilligung. Eine Benachrichtigung über die Bewilligung erfolgt schriftlich an die Anschrift des antragstellenden KEG-Mitglieds. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt dann umgehend. Bei Erreichen der Gesamtsummen, die für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen, muss leider eine Absage erfolgen. Anträge können formlos bzw. mit dem entsprechendem Formular(Download über die Homepage) bis zum 30. Juni 2025 gestellt werden. Die Durchführung des beantragten Vorhabens soll im Jahr 2025 bis zum Ende des Kindergartenjahres 2025/2026 erfolgen.
Weitere Informationen zum Förderprojekt finden Sie in der Verbandsinformation "Die Litfaßsäule".
Von "Verstetigung" kann keine Rede sein. Noch im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung ist die Aussage zu finden, dass das Bundesprogramm "Sprach-Kitas" weiterentwickelt und verstetigt werden soll. Jetzt ist geplant, das Programm zu beenden. Eine Stellungnahme der KEG-NRW dazu finden Sie hier. Sie ist an unterschiedliche Ansprechpartner auf Bundesebene verschickt worden.
Wir trauern um
Marianne Buhl
die langjährige und überaus engagierte Vorsitzende unsers Landesverbandes.
Marianne Buhl hat über viele Jahre die Arbeit des Landesverbandes in NRW gestaltet und geprägt. Sie hinterlässt in unserem Landesverband der KEG-NRW, aber
insgesamt auch auf der Bundesebene des Verbandes, eine sehr große Lücke, die kaum zu füllen sein wird.
Wir wissen nicht, wie es ohne sie weitergehen soll.
Unser Mitgefühl gilt besonders ihrem Ehemann Franz und ihrer gesamten Familie.
Laut einer Auswertung der Versichertendaten der AOK sind Erzieherinnen und Erzieher die Berufsgruppe mit den meisten Corona-Erkrankten.
Am Freitag, 22. Januar 2021, berichtete das ZDF in der Sendung "Volle Kanne" über die Situation der Tageseinrichtungen für Kinder und der Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen der Corona-Pandemie.
Die Landesvorsitzende der KEG, Marianne Buhl, wurde dazu im Vorfeld interviewt.
Über den folgende Link können Sie den ZDF-Beitrag sehen:
https://www.zdf.de/verbraucher/volle-kanne/erzieher-innen-in-not-100.html
Fast 30 Jahre nach Inkrafttreten der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) in Deutschland am 5. April 1992 ist es höchste Zeit für die Aufnahme der Kinderrechte in das deutsche Grundgesetz. Denn bis heute werden bei Entscheidungen in Politik, Verwaltung und Rechtsprechung die Belange und Rechte von Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend berücksichtigt. Das hat die Covid-19Pandemie uns allen zuletzt deutlich gezeigt.